{"id":8138,"date":"2025-05-02T16:11:23","date_gmt":"2025-05-02T14:11:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.examenbureaurotterdam.nl\/?page_id=8138"},"modified":"2025-05-09T09:52:50","modified_gmt":"2025-05-09T07:52:50","slug":"algemene-voorwaarden","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.examenbureaurotterdam.nl\/de\/algemene-voorwaarden\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div id=\"fws_6a55b295b1dd8\"  data-column-margin=\"default\" data-midnight=\"dark\"  class=\"wpb_row vc_row-fluid vc_row\"  style=\"padding-top: 0px; padding-bottom: 0px; \"><div class=\"row-bg-wrap\" data-bg-animation=\"none\" data-bg-animation-delay=\"\" data-bg-overlay=\"false\"><div class=\"inner-wrap row-bg-layer\" ><div class=\"row-bg viewport-desktop\"  style=\"\"><\/div><\/div><\/div><div class=\"row_col_wrap_12 col span_12 dark left\">\n\t<div  class=\"vc_col-sm-12 wpb_column column_container vc_column_container col no-extra-padding inherit_tablet inherit_phone\"  data-padding-pos=\"all\" data-has-bg-color=\"false\" data-bg-color=\"\" data-bg-opacity=\"1\" data-animation=\"\" data-delay=\"0\" >\n\t\t<div class=\"vc_column-inner\" >\n\t\t\t<div class=\"wpb_wrapper\">\n\t\t\t\t\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element\" >\n\t<div class=\"wpb_wrapper\">\n\t\t<div class=\"row_col_wrap_12 col span_12 dark left\">\n<div class=\"vc_col-sm-12 wpb_column column_container vc_column_container col no-extra-padding inherit_tablet inherit_phone\" data-padding-pos=\"all\" data-has-bg-color=\"false\" data-bg-color=\"\" data-bg-opacity=\"1\" data-animation=\"\" data-delay=\"0\">\n<div class=\"vc_column-inner\">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element\">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<div id=\"sp-page-builder\" class=\"sp-page-builder page-35\">\n<div class=\"page-content\">\n<section id=\"section-id-1584092659419\" class=\"sppb-section\">\n<div class=\"sppb-row-container\">\n<div class=\"sppb-row\">\n<div id=\"column-wrap-id-1584092659418\" class=\"sppb-col-md-12\">\n<div id=\"column-id-1584092659418\" class=\"sppb-column\">\n<div class=\"sppb-column-addons\">\n<div id=\"sppb-addon-1584092859740\" class=\"clearfix\">\n<div class=\"sppb-addon sppb-addon-text-block\">\n<h3 class=\"sppb-addon-title\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Examination Office Rotterdam BV<\/h3>\n<div class=\"sppb-addon-content\">\n<p><strong>Art. 1. Parteien und Definitionen<br \/>\n<\/strong>1.1 Examination Office Rotterdam: Examination Office Rotterdam BV, mit Sitz in Rotterdam, Industrieweg 37 A1, 3044 AS, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 76251713, Anwender dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<br \/>\n1.2 Zus\u00e4tzliche Informationen des Pr\u00fcfungsamtes Rotterdam:<\/p>\n<table class=\"table\" border=\"1px\" cellspacing=\"0px\" cellpadding=\"10px\">\n<tbody>\n<tr>\n<td>\u00a0Webseite:<\/td>\n<td>\u00a0www.examenbureaurotterdam.nl<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>\u00a0E-Mail:<\/td>\n<td>\u00a0<a href=\"mailto:info@examenbureaurotterdam.nl\">info@examenbureaurotterdam.nl<\/a><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>\u00a0Telefonnummer:<\/td>\n<td>\u00a00103030007<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>\u00a0Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:<\/td>\n<td>\u00a0NL860561860B01<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>1.3 Kunde: der (potenzielle) K\u00e4ufer der vom Pr\u00fcfungsb\u00fcro Rotterdam angebotenen Produkte und\/oder Dienstleistungen.<br \/>\n1.4 Kandidat(en): die nat\u00fcrliche(n) Person(en), die an einem vom Pr\u00fcfungsamt Rotterdam angebotenen Service teilnimmt\/teilnehmen oder daran teilnehmen m\u00f6chte\/m\u00f6chten.<br \/>\n1.5 Pr\u00fcfung: der Zeitpunkt, an dem das Wissen eines Kandidaten vom Pr\u00fcfungsamt Rotterdam oder in dessen Auftrag gepr\u00fcft wird.<br \/>\n1.6 Gruppen-\/Firmenpr\u00fcfung: Eine Pr\u00fcfung, die ausschlie\u00dflich f\u00fcr den Kunden organisiert wird, m\u00f6glicherweise am Standort des Kunden.<\/p>\n<p><strong>Kunst. 2 Geltungsbereich<br \/>\n<\/strong>2.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind Bestandteil der gesamten Korrespondenz, Dokumentation, (zuk\u00fcnftigen) Angebote, Vereinbarungen und sonstigen Vertragsbeziehungen zwischen Examination Office Rotterdam und dem Auftraggeber.<br \/>\n2.2 Abweichungen von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten nur, wenn sie von den Parteien ausdr\u00fccklich schriftlich oder elektronisch vereinbart wurden.<br \/>\n2.3 Allgemeinen (Einkaufs-)Bedingungen des Auftraggebers wird ausdr\u00fccklich widersprochen.<br \/>\n2.4 Auf diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen k\u00f6nnen sich auch Dritte berufen, die von Examination Office Rotterdam in die Durchf\u00fchrung des Vertrags einbezogen werden.<br \/>\n2.5 Sollten eine oder mehrere (Teile) der Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nichtig sein oder werden, bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen davon unber\u00fchrt. Die Parteien werden dann Konsultationen aufnehmen, um sich auf neue Regeln zum Ersatz der nichtigen oder f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rten Bestimmungen zu einigen, die so weit wie m\u00f6glich dem Zweck und dem Umfang der nichtigen oder f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rten Bestimmungen entsprechen.<\/p>\n<p><strong>Kunst. 3 Vertragsabschluss<br \/>\n<\/strong>3.1 Ist eine Vorauszahlung vereinbart, erwirbt der Kandidat das Recht zur Teilnahme an der Pr\u00fcfung erst nach Vertragsabschluss und vollst\u00e4ndiger Zahlung durch den Auftraggeber.<br \/>\n3.2 Das Pr\u00fcfungsamt Rotterdam wird versuchen, den Vertrag innerhalb der angegebenen\/voraussichtlichen Frist zu erf\u00fcllen. Diese Frist ist nicht fatal, das hei\u00dft, dass der Auftraggeber immer zuerst das Pr\u00fcfungsamt Rotterdam \u00fcber den Verzug in Kenntnis setzen muss, wobei ihm eine gro\u00dfz\u00fcgige und angemessene Frist gesetzt werden muss, bevor Abhilfe geschaffen werden kann.<br \/>\n3.3 Es steht Examination Office Rotterdam frei, seine Dienstleistungen, einschlie\u00dflich der Durchf\u00fchrung einer Pr\u00fcfung, durch Dritte erbringen zu lassen. Die Anwendung der Kunst. 7:404 BW wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>Kunst. 4 Registrierung und Gr\u00fcndung<br \/>\n<\/strong>4.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot von Examination Office Rotterdam annimmt und Examination Office Rotterdam den Abschluss des Vertrags schriftlich oder elektronisch best\u00e4tigt oder Examination Office Rotterdam oder ein Dritter in seinem Namen mit der Ausf\u00fchrung des Vertrags begonnen hat.<br \/>\n4.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde und vorbehaltlich des Gegenbeweises, gibt das Angebot den (Inhalt des) Vertrages wieder. Nur wenn das Pr\u00fcfungsamt Rotterdam bei der Best\u00e4tigung des Vertrags im Sinne des vorigen Absatzes vom Angebot abweicht, gilt der in der Best\u00e4tigung beschriebene Vertrag.<br \/>\n4.3 Der Vertragsschluss erfolgt ausdr\u00fccklich unter der aufschiebenden Bedingung der ausreichenden Verf\u00fcgbarkeit des Pr\u00fcfungsamtes Rotterdam bzw. der erforderlichen R\u00e4umlichkeiten und sonstigen Ressourcen.<br \/>\n4.4 Die Verpflichtung des Pr\u00fcfungsamts Rotterdam besteht stets in einer Bem\u00fchungsverpflichtung und ausdr\u00fccklich nicht in einer Ergebnisverpflichtung.<\/p>\n<p><strong>Kunst. 5 Preise und Zahlung<br \/>\n<\/strong>5.1 Rechnungen haben ein Zahlungsziel von 14 Tagen. Das Pr\u00fcfungsamt Rotterdam beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Bezahlung seiner Rechnungen vor Erbringung der Leistungen zu verlangen.<br \/>\n5.2 Ohne die ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung des Pr\u00fcfungsamts Rotterdam ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, Verpflichtungen aufzurechnen und\/oder auszusetzen und\/oder Betr\u00e4ge hiervon einzubehalten.<br \/>\n5.3 Durch die Nichtteilnahme an der Pr\u00fcfung erlischt die finanzielle Verpflichtung gegen\u00fcber dem Pr\u00fcfungsamt Rotterdam nicht. Kandidaten haben jedoch die M\u00f6glichkeit, in Absprache mit dem Pr\u00fcfungsamt Rotterdam an einer alternativen Pr\u00fcfung teilzunehmen.<\/p>\n<p><strong>Kunst. 6 Gruppen-\/Firmenpr\u00fcfungen<br \/>\n<\/strong>6.1 Sofern nicht anders vereinbart, gilt f\u00fcr Gruppen-\/Firmenpr\u00fcfungen eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Kandidaten. Sollten weniger Kandidaten an der Pr\u00fcfung teilnehmen, ist der Kunde dennoch verpflichtet, den Preis f\u00fcr 8 Kandidaten zu zahlen.<br \/>\n6.2 Der Preis einer Gruppenpr\u00fcfung\/Firmenpr\u00fcfung richtet sich teilweise nach der Anzahl der Kandidaten, die an der Pr\u00fcfung teilnehmen. Wenn die Zahl der Kandidaten steigt, hat das Pr\u00fcfungsamt Rotterdam das Recht, den Gesamtbetrag f\u00fcr die Pr\u00fcfung proportional zu erh\u00f6hen. Wenn an der Pr\u00fcfung weniger Kandidaten teilnehmen als urspr\u00fcnglich budgetiert und dies dazu f\u00fchrt, dass ein zus\u00e4tzlicher Pr\u00fcfungsbeauftragter anwesend ist, wird diesem zus\u00e4tzlichen Pr\u00fcfungsbeauftragten der Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.<br \/>\n6.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Daten und Materialien, die das Pr\u00fcfungsamt Rotterdam f\u00fcr notwendig erachtet oder von denen der Auftraggeber vern\u00fcnftigerweise annehmen muss, dass sie f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Vertrags notwendig sind, dem Pr\u00fcfungsamt Rotterdam rechtzeitig zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Werden die erforderlichen Daten und Materialien nicht rechtzeitig an Examination Office Rotterdam \u00fcbermittelt, ist Examination Office Rotterdam berechtigt, die Ausf\u00fchrung des Vertrags auszusetzen und\/oder dem Auftraggeber die durch die Verz\u00f6gerung entstehenden Mehrkosten zu den \u00fcblichen S\u00e4tzen in Rechnung zu stellen.<br \/>\n6.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, daf\u00fcr zu sorgen, dass das Pr\u00fcfungsamt Rotterdam die M\u00f6glichkeit hat, die zur Durchf\u00fchrung der Arbeiten erforderlichen Ger\u00e4te an das Stromnetz anzuschlie\u00dfen und \u00fcber eine funktionierende und stabile Internetverbindung zu verf\u00fcgen.<br \/>\n6.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Pr\u00fcfungsamt Rotterdam unverz\u00fcglich \u00fcber alle Tatsachen und Umst\u00e4nde zu informieren, die im Zusammenhang mit der Ausf\u00fchrung des Auftrags von Bedeutung sein k\u00f6nnen.<br \/>\n6.6 Der Auftraggeber stellt dem Pr\u00fcfungsamt Rotterdam f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Arbeiten kostenlos einen geeigneten Ort zur Verf\u00fcgung. Die Eignung des Standorts liegt im alleinigen Ermessen des Pr\u00fcfungsamts Rotterdam.<br \/>\n6.7 Der Pr\u00fcfungsleiter, Pr\u00fcfer und\/oder Aufsichtsperson des Pr\u00fcfungsamtes Rotterdam muss mindestens eine halbe Stunde vor Pr\u00fcfungsbeginn Zugang zum Pr\u00fcfungsraum haben. Bis dahin muss die Schulung abgeschlossen sein und alle Kandidaten m\u00fcssen den Raum verlassen haben.<br \/>\n6.8 Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus diesem Artikel nicht nach, ist das Pr\u00fcfungsamt Rotterdam berechtigt, die Pr\u00fcfung abzusagen, ohne dass der Auftraggeber Anspruch auf R\u00fcckerstattung bereits gezahlter Betr\u00e4ge hat.<\/p>\n<p><strong>Kunst. 7 Pflichten des Auftraggebers<br \/>\n<\/strong>7.1 Der Auftraggeber erm\u00f6glicht Examination Bureau Rotterdam die Erbringung seiner Leistungen und verpflichtet sich, die erforderliche Mitwirkung zu leisten. Hierzu geh\u00f6ren unter anderem: sicherzustellen, dass das Pr\u00fcfungsamt Rotterdam rechtzeitig Zugriff auf die f\u00fcr die Pr\u00fcfung erforderlichen Informationen hat, insbesondere: Initialen, Pr\u00e4fix, Nachname und Geburtsdatum der Kandidaten, Anzahl der Kandidaten, Informationen \u00fcber etwaige k\u00f6rperliche oder geistige Einschr\u00e4nkungen des\/der Kandidaten und andere Einzelheiten bez\u00fcglich der erworbenen Dienstleistung oder des\/der Kandidaten.<br \/>\n7.2 Erweisen sich die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen als unrichtig, ist Examination Bureau Rotterdam berechtigt, dem Auftraggeber die dadurch entstandenen Kosten, einschlie\u00dflich der Beauftragung von Personen, in Rechnung zu stellen.<br \/>\n7.3 Der Kandidat ist verpflichtet, alle Anweisungen und Hinweise des Pr\u00fcfungsamts Rotterdam und\/oder extern beauftragter Dienstleister und Aufsichtspersonen zu befolgen.<br \/>\n7.4 Der Kunde erkl\u00e4rt, dass er die Kandidaten \u00fcber die in diesem Artikel genannten Risiken und Verpflichtungen informiert hat und garantiert, dass diese von den Kandidaten eingehalten werden.<br \/>\n7.5 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Kandidaten \u00fcber die geltenden Zulassungsvoraussetzungen und Pr\u00fcfungsordnungen informiert sind und der Identifizierungspflicht nachkommen k\u00f6nnen.<br \/>\n7.6 Der Auftraggeber stellt das Pr\u00fcfungsamt Rotterdam von allen Anspr\u00fcchen der Kandidaten und Dritter frei, die sich aus der Nichterf\u00fcllung der in diesem Artikel genannten Verpflichtungen durch die Kandidaten ergeben.<\/p>\n<p><strong>Kunst. 8 Ersatz, \u00c4nderung, Stornierung und \u00dcbertragung<br \/>\n<\/strong>8.1 Eine Pr\u00fcfung kann vom Auftraggeber bis zu sieben Tage vor dem Pr\u00fcfungstermin nach R\u00fccksprache mit dem Pr\u00fcfungsamt Rotterdam kostenlos storniert werden. Bei einer Stornierung einer offenen Anmeldepr\u00fcfung innerhalb von sieben Tagen ist der volle vereinbarte Betrag f\u00e4llig. Bei einer Stornierung einer Gruppenpr\u00fcfung innerhalb von zwei Werktagen werden 50% der Kosten als Stornierungskosten in Rechnung gestellt. Stornierungskosten sind bei Stornierung sofort f\u00e4llig und zu zahlen.<br \/>\n8.2 Das Pr\u00fcfungsamt Rotterdam ist jederzeit berechtigt, einen von ihm f\u00fcr die Pr\u00fcfung beauftragten Pr\u00fcfungsleiter durch einen anderen zu ersetzen.<br \/>\n8.3 Das Pr\u00fcfungsb\u00fcro Rotterdam ist berechtigt, die Pr\u00fcfung bis zu 6 Stunden vor Pr\u00fcfungsbeginn abzusagen. Der Kunde wird hier\u00fcber unverz\u00fcglich informiert. Im Falle einer Stornierung im hierin genannten Sinne erstattet das Pr\u00fcfungsamt Rotterdam dem Kunden den gezahlten Betrag zur\u00fcck.<\/p>\n<p><strong>Kunst. 9 H\u00f6here Gewalt<br \/>\n<\/strong>9.1 Unter h\u00f6herer Gewalt werden neben dem, was in Gesetz und Rechtsprechung darunter verstanden wird, alle vorhergesehenen oder unvorhergesehenen \u00e4u\u00dferen Ursachen verstanden, auf die das Pr\u00fcfungsamt Rotterdam keinen Einfluss hat. Hierzu z\u00e4hlen: (technische) St\u00f6rungen und andere Hindernisse bei Lieferanten und Aufsichtspersonen, Internetst\u00f6rungen, Wetterbedingungen, Krankheit oder Verletzung oder Tod von Pr\u00fcfern oder anderen Personen, die mit Examination Bureau Rotterdam und\/oder von ihm beauftragten Dritten verbunden sind, Streiks, Verkehrsst\u00f6rungen, unvorhersehbare Stockungen, St\u00f6rungen der Energieversorgung, Transportprobleme, Feuer, Verlust oder Besch\u00e4digung w\u00e4hrend des Transports und staatliche Ma\u00dfnahmen. Im Falle h\u00f6herer Gewalt werden die Verpflichtungen des Pr\u00fcfungsamtes Rotterdam ausgesetzt.<br \/>\n9.2 Ist die Erf\u00fcllung aufgrund h\u00f6herer Gewalt l\u00e4nger als einen Monat unm\u00f6glich oder treten andere Umst\u00e4nde ein, die Examination Bureau Rotterdam die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig erschweren, ist Examination Bureau Rotterdam berechtigt, den Vertrag durch Mitteilung an den Auftraggeber und ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzul\u00f6sen, ohne dass hieraus eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz oder zur R\u00fcckerstattung entsteht.<br \/>\n9.3 Hat das Pr\u00fcfungsamt Rotterdam bei Eintritt h\u00f6herer Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erf\u00fcllt, ist es berechtigt, den bereits gelieferten bzw. erbrachten Teil gesondert in Rechnung zu stellen bzw. bei geleisteten Anzahlungen einen Teil gutzuschreiben.<br \/>\n9.4 F\u00e4llt eine Pr\u00fcfung aufgrund h\u00f6herer Gewalt aus, ist die Durchf\u00fchrung jedoch nicht dauerhaft unm\u00f6glich, kann die Pr\u00fcfung auf einen noch zu bestimmenden Termin verschoben werden.<\/p>\n<p><strong>Kunst. 10 Gew\u00e4hrleistung und Haftung<br \/>\n<\/strong>10.1 Das Pr\u00fcfungsb\u00fcro Rotterdam \u00fcbernimmt keine Garantien oder Zusagen hinsichtlich des Pr\u00fcfungsergebnisses.<br \/>\n10.2 Sofern Examination Bureau Rotterdam nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften haftet, ist es im Falle etwaiger M\u00e4ngel bei der Vertragserf\u00fcllung seinerseits lediglich verpflichtet, die Leistung ordnungsgem\u00e4\u00df, in angemessener Weise und in Absprache mit dem Auftraggeber zu erbringen, ohne dass der Auftraggeber dar\u00fcber hinaus einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen kann.<br \/>\n10.3 Das Pr\u00fcfungsamt Rotterdam haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch M\u00e4ngel und Vers\u00e4umnisse von Lieferanten und externen Betreuern entstehen.<br \/>\n10.4 Eine etwaige Haftung von Examination Bureau Rotterdam gegen\u00fcber dem Auftraggeber ist auf den Betrag beschr\u00e4nkt, der durch die von Examination Bureau Rotterdam abgeschlossene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt ist, oder, falls der Versicherer nicht zahlt, auf den Rechnungsbetrag zuz\u00fcglich 10%.<br \/>\n10.5 Die Haftung des Pr\u00fcfungsamts Rotterdam erstreckt sich niemals auf Folgesch\u00e4den und, au\u00dfer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, auch nicht auf Sachsch\u00e4den, immaterielle Sch\u00e4den oder entgangenen Gewinn.<br \/>\n10.6 Der Auftraggeber stellt Examination Office Rotterdam von allen Sch\u00e4den frei, die Dritten im Zusammenhang mit dem Vertrag dadurch entstehen, dass Examination Office Rotterdam aufgrund von unrichtigen, unvollst\u00e4ndigen oder versp\u00e4tet bereitgestellten Informationen, Daten und Unterlagen \u2013 auch fahrl\u00e4ssig \u2013 handelt.<br \/>\n10.7 In allen F\u00e4llen ist die Frist, innerhalb derer Examination Office Rotterdam zum Schadensersatz haftbar gemacht werden kann, auf 12 Monate begrenzt. Entsteht dem Auftraggeber ein Schaden, muss dieser unverz\u00fcglich dem Pr\u00fcfungsamt Rotterdam gemeldet werden. Der Auftraggeber ist dabei verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um die vorgenannten Sch\u00e4den m\u00f6glichst gering zu halten.<\/p>\n<p><strong>Kunst. 11 Vertraulichkeit und Arbeitnehmer\u00fcberlassung<br \/>\n<\/strong>11.1 Examination Office Rotterdam ist berechtigt, die durch die Durchf\u00fchrung eines Vertrags erworbenen Kenntnisse auch f\u00fcr andere Zwecke zu verwenden, sofern dadurch keine streng vertraulichen Informationen des Auftraggebers an Dritte gelangen.<br \/>\n11.2 Beide Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Pr\u00fcfung oder als Ergebnis davon erhalten haben, vertraulich zu behandeln, sofern keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Bereitstellung oder Offenlegung der Informationen bestehen. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von der anderen Partei angegeben wurde oder wenn sich dies aus der Art der betreffenden Informationen ergibt. Zu den vom Auftraggeber vertraulich zu behandelnden Daten geh\u00f6ren jedenfalls auch die Daten und Ergebnisse anderer Pr\u00fcfungskandidaten.<br \/>\n11.3 Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, w\u00e4hrend der Ausf\u00fchrung der Arbeiten und bis zu einem Jahr danach Mitarbeiter des Pr\u00fcfungsamtes Rotterdam zu besch\u00e4ftigen oder ohne die Zustimmung des Pr\u00fcfungsamtes Rotterdam eine Besch\u00e4ftigung auszuhandeln.<br \/>\n11.4 Verst\u00f6\u00dft der Auftraggeber gegen diesen Artikel, schuldet er dem Pr\u00fcfungsamt Rotterdam eine sofort f\u00e4llige Geldstrafe in H\u00f6he von 10.000 \u20ac pro Versto\u00df.<\/p>\n<p><strong>Kunst. 12 Verarbeitung personenbezogener Daten<br \/>\n<\/strong>12.1 F\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Vertrags ist es notwendig, dass das Pr\u00fcfungsamt Rotterdam personenbezogene Daten der Kandidaten verarbeitet. Der Kunde erkl\u00e4rt, dass er von den Kandidaten die Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kandidaten durch das Pr\u00fcfungsamt Rotterdam erhalten hat.<br \/>\n12.2 Mit dem Abschluss des Vertrags stimmt der Auftraggeber der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Examination Bureau Rotterdam und seine Mitarbeiter zu.<br \/>\n12.3 Das Pr\u00fcfungsamt Rotterdam verarbeitet die personenbezogenen Daten der Kandidaten ausschlie\u00dflich im Auftrag des Auftraggebers als Verantwortlicher und nur in dem Umfang, der f\u00fcr die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlich ist.<\/p>\n<p><strong>Kunst. 13 Beendigung des Vertrags<br \/>\n<\/strong>13.1 Examination Office Rotterdam hat das Recht, den Vertrag mit dem Auftraggeber mit sofortiger Wirkung f\u00fcr die Zukunft durch eine schriftliche Mitteilung ohne (weitere) vorherige Inverzugsetzung aufzul\u00f6sen, wenn:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Kunde stellt seinen Gesch\u00e4ftsbetrieb ganz oder teilweise ein oder beendet ihn anderweitig und\/oder \u00e4ndert seine Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit wesentlich oder \u00fcbertr\u00e4gt sie an einen Dritten, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung des Pr\u00fcfungsamtes Rotterdam eingeholt zu haben;<\/li>\n<li>Dem Kunden wird ein Zahlungsaufschub gew\u00e4hrt (vorl\u00e4ufig oder nicht), oder der Kunde wird f\u00fcr insolvent erkl\u00e4rt, oder der Kunde stellt einen Antrag auf die Anwendung eines Schuldensanierungsplans, oder der Kunde wird unter Vormundschaft oder Verwaltung gestellt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>13.2 Im Falle einer K\u00fcndigung des Vertrags werden s\u00e4mtliche vom Auftraggeber an Examination Office Rotterdam geschuldeten Zahlungen sofort und in voller H\u00f6he f\u00e4llig. Bei nicht vollst\u00e4ndiger Fertigstellung der Arbeiten schuldet der Auftraggeber einen anteiligen Betrag der Gesamtsumme.<\/p>\n<p><strong>Kunst. 14 Gerichtsstand, Rechtswahl und \u00dcbertragung von Rechten<br \/>\n<\/strong>14.1 Das Pr\u00fcfungsamt Rotterdam ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu \u00fcbertragen. Der Auftraggeber ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Pr\u00fcfungsamtes Rotterdam berechtigt, seine Rechte und Pflichten auf Dritte zu \u00fcbertragen.<br \/>\n14.2 F\u00fcr diesen und andere zwischen den Parteien geschlossene Vertr\u00e4ge gilt ausschlie\u00dflich niederl\u00e4ndisches Recht. Sollte in Zukunft zwischen den Parteien eine Verpflichtung entstehen, die nicht aus einer Vereinbarung resultiert, gilt f\u00fcr diese Verpflichtung ebenfalls niederl\u00e4ndisches Recht.<br \/>\n14.3 Sollte zwischen den Parteien ein Streitfall aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, ist ausschlie\u00dflich das Gericht in dem Bezirk, in dem Examination Bureau Rotterdam seinen Hauptsitz hat, f\u00fcr die Entscheidung des Streitfalls zust\u00e4ndig. Sollte zwischen den Parteien ein Streit \u00fcber au\u00dfervertragliche Schuldverh\u00e4ltnisse entstehen, ist f\u00fcr die Entscheidung des Streitfalls ebenfalls ausschlie\u00dflich das Gericht zust\u00e4ndig, in dessen Bezirk sich der Sitz des Pr\u00fcfungsamts Rotterdam befindet.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/section>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n\t<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n\n\t\t\t<\/div> \n\t\t<\/div>\n\t<\/div> \n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Pr\u00fcfungsb\u00fcros Rotterdam BV Art. 1. 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